Krankheiten

Der Katzenhalter ist verpflichtet die Katzenpension über Verhaltensauffälligkeiten und bestehende Krankheiten zu informieren und dies im Vertrag zu dokumentieren. Bei Verletzung dieser Pflichten ist eine Haftung der Katzenpension für Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.

Der Katzenhalter versichert, dass seine Katze gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut geimpft ist und regelmäßig entwurmt wurde sowie ein Mittel gegen flöhe erhalten hat.

Für den Fall, dass eine Katze während des Aufenthaltes im Katzenhotel erkrankt, trägt der Halter alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Behandlungskosten, Kosten für Medikamente, Tierarzt, Fahrten, Spezialfutter.

Die Behandlungen werden bei gegebenen Anlass in der Regel bei Dr. Guido Johannes Schmuck, Königsberger Str. 16, 36039 Fulda oder in der Tierklinik- Fulda, Wolfgang- Klemperer-Str. 1, 36041 Fulda durchgeführt.

Die oben genannten Kosten sind bei Abholung der Katze in bar zu zahlen.

Sollte die Katze während der Pensionszeit so schwer erkranken, dass nach tierärztlicher Diagnose eine Heilung ausgeschlossen ist und die Katze leidet, erklärt sich der Halter ausdrücklich damit einverstanden, dass die Katze auf seine Kosten durch den Tierarzt eingeschläfert wird. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Rücksprache mit dem Halter möglich ist.

Kosten

Der Halter verpflichtet sich, am Tag der Abgabe im Katzenhotel den vereinbarten Preis für die Unterbringung in bar zu zahlen.

Eigenes Futter oder Spezialfutter kann gerne mitgebracht werden, ändert aber nichts am vereinbarten Tagespreis.

Sollten während des Aufenthaltes der Katze weitere Kosten entstehen, so sind diese vom Halter bei Abholung der Katze in bar zu zahlen.

Bricht ein Kunde den im Vertrag vereinbarten Aufenthalt der Katze im Katzenhotel auf Grund Urlaubsabbruchs oder sonstiger gründe ab, so entstehen daraus keinerlei Ansprüche auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen- auch nicht teilweise.

Nicht Abholung

Sollte der Halter seine Katze mit Ablauf des Vertrages nicht abholen und sich wegen Verlängerung nicht melden, so berechnen wir pro Tag 10 Euro für den weiteren Aufenthalt.

Nach 30 Tagen darf die Katzenpension frei über das Tier verfügen und es somit veräußern oder an ein Tierheim übergeben. Die evtl. dadurch entstehenden Kosten sind vom Tierhalter zu tragen.

 

Haftung

Die Katzenpension DAS Katzenhotel übernimmt für Schäden und Folgeschäden, die während des Aufenthaltes entstehen keinerlei Haftung, es sei denn, diese entstehen nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe beträgt 500 Euro. Auf den Haftungsausschluss Punkt 5 wird hingewiesen.

Trotz aller Sorgfalt lässt sich die Übertragung von Parasiten wie Würmern, Milben oder Flöhen und Krankheiten nicht komplett ausschließen. Die Katzenpension DAS Katzenhotel kann für evtl. auftretende Parasiten oder Krankheiten nicht haftbar gemacht werden.Der Halter haftet für alle Schäden, die durch Verletzung der Auskunftspflicht Punkt 5 des Unterbringungsvertrages entstehen; auch gegenüber dritten.

Der Halter versichert, Eigentümer des oben bezeichneten Tieres zu sein. Mit seiner Unterschrift erklärt der Halter sein Einverständnis zu allen oben genannten Vertragsbedingungen und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zum oben genannten Tier.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.